AGB
Allgemeines
Die Grundlage unseres Auftragsverhältnisses bilden in nachstehender Reihenfolge:
- unser Anbot (Verträge usw.)
- unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
Alle Verträge und Vertragszusätze bedürfen der Schriftform. Die Abkehr von der Schriftform ist nur mit schriftlicher Vereinbarung gestattet.
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Vorschlägen, Aufstellungen und Kostenvoranschlägen etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Auftraggeber persönlich anvertraut und dürfen von niemandem ohne unsere schriftliche Genehmigung an Dritte zugänglich gemacht werden. Unser Anbot bleibt, wenn nicht anders angegeben, einen Monat verbindlich.
Die Auftraggeber gewährleisten und gestatten den für die Lieferung und Montage notwendigen Zugang zu ihrer Liegenschaft und Gebäuden.
Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben.
Verzögerung der Leistung aufgrund von Pandemie- oder Epidemiemaßnahmen stellt keinen Mangel oder Auftragsverzug unsererseits dar.
Unsere Angebote sind unverbindlich und erlangen mit der Rückübermittlung der unterfertigten Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit.
Preise & Zahlungsbedingungen
Preise
Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben, sofern diese nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.
Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne, Energie-, Material- und Transportpreise zugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisanpassungen.
Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche nicht im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen zu legen.
Alle (Teil-) Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen.
Abnahme, Gewährleistung & Haftung
Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung die gesetzlichen Vorschriften.
Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden. Es ist uns eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel zu gewähren. Sollte eine unmittelbar mögliche Mängelbehebung verweigert werden, sind die Kosten einer neuerlichen Anfahrt des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zu tragen.
Eine erhobene Mängelrüge berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung des Entgeltes. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht. Überhaupt ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Entgeltes wegen irgendwelcher Gegenansprüche unzulässig. Wir sind von der Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln befreit, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat und darüber hinaus mit Zahlungsverpflichtungen aus anderen Aufträgen in Verzug ist.
Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen.
Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung bzw. Anordnungen an die Geschäftsführung rechtswirksam ergangen ist.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung ist in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Auftrag oder dem Lieferschein die Richtigkeit der Qualität und Quantität der bestellten Ware sowie die Richtigkeit der Aufmaße. Werden vom Auftraggeber Pläne bereitgestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht jede Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
Eine Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine einwandfreien und richtigen Materialien, Pläne, Zeichnungen oder Datenblätter übergibt oder der Auftraggeber Angaben nicht vollständig oder unklar erteilt. Da eine Überprüfung bei Übergabe der beigestellten Materialien, Pläne, Zeichnungen, Datenblätter und dgl. an den Auftragnehmer nicht erfolgt, hat der Auftraggeber in einen allfälligen Rechtsstreit zu beweisen, dass diese in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand waren und dem Stand der Technik entsprechen.
Ist der Auftraggeber Unternehmer so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist.
Die Anleitungen des Auftragnehmers sind zu beachten. Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, sind vom Auftragnehmer zu tragen. Ebenso sind die Raumfeuchtigkeitsvorgaben des Auftragnehmers und dessen Pflegehinweise zu beachten.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Plänen, bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung, vor.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht & Erfüllungsort
Für sämtliche gegenseitige Ansprüche und Leistungen wird das Bezirksgericht Zell am See - bzw. bei Wertzuständigkeit das Landesgericht Salzbur - als Gerichtsstand vereinbart. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Erfüllungsort ist 5730 Mittersill/Österreich.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vom Auftraggeber vorgelegte Geschäftsbedingungen kommen nicht zur Anwendung und haben keine Gültigkeit – unabhängig davon, wann und in welcher Lage der Vertragsabwicklung sie uns vorgelegt und übersendet werden.
Der Auftraggeber stimmt der Datenverarbeitung von Anschrift und für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten zum Zweck der betriebsinternen Verwendung gemäß Datenschutzgesetz zu.
Rücktrittsrecht & Hygiene
Der Auftragsgeber kann, wenn er Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag – sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten. Es genügt, wenn er die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
Das Rücktrittsrecht ist, auch im Fernabsatzgeschäft, bei individuell angefertigten Waren, ausgeschlossen.
Im Falle des Vertragsrücktritts bei Hygieneartikeln hat der Auftraggeber Reinigungs- und Desinfektionskosten zu tragen. Diese betragen
- pro Polster Euro 50,00
- pro Decke Euro 100,00
- pro Einfachmatratze Euro 500,00
- pro Doppelmatratze Euro 800,00
- pro Lattenrost Euro 200,00
und sind unmittelbar ab Rücktritt zu bezahlen oder werden vom Rückerstattungsbetrag in Abzug gebracht.
Allfällige Lieferkosten aufgrund des Widerrufs/Rücktritts oder im Zuge der Rückabwicklung des Vertrages sind vom Auftraggeber zu tragen.
Datenschutz
Die für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden auf Datenträgern gespeichert. Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftrags- und Bestellabwicklung ausdrücklich zu. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Auftragnehmer verpflichten sich, alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dem Auftraggeber stehen die Rechte gemäß geltender Datenschutzbestimmungen zu.